Für die Teilnahme am Wettbewerb sind sämtliche Angaben verbindlich auszufüllen. Sämtliche Kosten für die Realisierung eines eingesandten Projektes sind von der teilnehmenden Partei zu tragen.
Die teilnehmende Partei räumt der Veranstalterin für die Dauer und die Durchführung des Wettbewerbs sämtliche hierfür notwendigen Rechte (Marken-, Urheber-, Design- und sonstige geschützte Immaterialgüterrechte sowie nicht geschützte Rechte) nicht exklusiv, unübertragbar und vergütungsfrei ein.
Die teilnehmende Partei garantiert, dass das eingereichte Projekt frei von Rechten Dritter ist und sie alle allenfalls erforderlichen Rechte Dritter (Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte) erworben hat. Es liegt alleine in der Verantwortung der teilnehmenden Partei, alle allenfalls anzuwendenden Rechtsnormen in der Beschreibung und im Zusammenhang mit seinem Projekt einzuhalten. Sie garantiert weiter, dass alle Angaben und Aussagen im eingereichten Projekt der Wahrheit entsprechen.
Die Veranstalterin ist mithin nicht verantwortlich für die technisch, formell und inhaltlich korrekte Wiedergabe oder Erkennbarkeit eines Projektes, insbesondere fallen falsche, unleserliche oder unvollständige Angaben in der Vorstellung der Projekte nicht in den Verantwortungsbereich der Veranstalterin.
Bei Verletzung der Teilnahmebedingungen kann die teilnehmende Partei vom Wettbewerb ausgeschlossen und eine allfällige Auszeichnung von der Veranstalterin zurückgefordert und aberkannt werden. Die teilnehmende Partei nimmt zur Kenntnis, dass die Entscheidungen der Jury verbindlich sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb «Goldbach Crossmedia Award 2027» entstehen und die nicht unter den oben vereinbarten Ausschluss des Rechtsweges fallen, sind die Gerichte in Zürich zuständig. Es ist Schweizer Recht anwendbar.