Kraftloserklärung aller sich im Publikum befindenden Namenaktien und Dekotierung von der SIX Swiss Exchange
Als Gegenleistung erhalten die vormaligen Eigentümer der für kraftlos erklärten Goldbach-Aktien eine Barabfindung in Höhe von CHF 35.50 je Goldbach-Aktie. Dies entspricht dem Angebotspreis im vorausgegangenen Übernahmeangebot der Tamedia AG.
Mit Entscheid vom 10. Oktober 2018 hat die SIX Exchange Regulation die Dekotierung der Goldbach-Aktien von der SIX Swiss Exchange genehmigt. Mit Entscheid der SIX Exchange Regulation vom 24. Januar 2019 ist die Dekotierung auf den 4. Februar 2019 festgesetzt worden. Der letzte Handelstag der Goldbach-Aktien an der SIX Swiss Exchange wird der 1. Februar 2019 sein.