Über den Award

Bereits seit 20 Jahren fördert der Goldbach Crossmedia Award die crossmediale Kommunikation in der Schweizer Medien- und Werbebranche. Mit dem Award werden herausragende crossmediale Kampagnen ausgezeichnet, die durch ihre intelligente Vernetzung sowie medienadäquate und zielgruppengerechte Umsetzung am meisten überzeugen. Seit 2018 wird der Goldbach Crossmedia Award an der Award Night von «Best of Swiss Web» verliehen.
Begriff "Crossmedia"

Crossmedia ist die Vernetzung einer Kommunikationsidee über verschiedene Medien und Zielpersonen, die zu einem vertieften, interaktiven Erlebnis einer Marke oder eines Angebotes führt und einen Mehrwert schafft.

Erläuterungen:

  • Nicht die Anzahl der vernetzten Medien ist ausschlaggebend, sondern ihre möglichst sinnvolle und effektive Vernetzung
  • Ob Online- oder Offlinemedien ist nicht entscheidend, sondern ob die Symbiose funktioniert
  • Nicht die Grösse des Budgets bestimmt Crossmedia, sondern die zeitlich und örtlich optimale Vernetzung
Auszeichnungen

Neben Gold werden Silber und Bronze vergeben.

Zusätzlich zu den Hauptpreisen wird der Publikumspreis verliehen, um so auch dem Publikum die Möglichkeit zu geben, die beste crossmediale Kampagne mitbestimmen zu dürfen.

Bewertungskriterien

Mit dem Crossmedia Award werden Kampagnen ausgezeichnet, die durch ihre innovative und intelligente Vernetzung sowie medienadäquate Umsetzung am meisten überzeugen. Bei der Bewertung der eingereichten Arbeiten werden folgende Kriterien angewendet:

  • kreative Leitidee
  • Strategie des crossmedialen Einsatzes, intelligente Vernetzung und zielorientierter Medieneinsatz
  • Innovation durch Nutzung neuer Medien, Formen, Technologien
  • Gestalterische Umsetzung sowie medien- und zielgruppengerechte Inszenierung und Markensprache
  • quantitative und qualitative Erfolgsausweise sowie Effektivität der gesamten Kampagne
  • Gesamteindruck
Jury

Die Jury setzt sich aus Spezialisten aus Kreativ- und Media-Agenturen sowie Werbeauftraggebenden auf Unternehmensseite zusammen. Die Mitglieder wurden vom Jurypräsidenten und der Veranstalterin ausgewählt. Die Jury arbeitet unentgeltlich und wird zum gegebenen Zeitpunkt kommuniziert. 

Jurierung

Die Jurierung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beurteilt werden alle eingereichten Arbeiten, die innerhalb der Zulassungsfrist publiziert wurden und den Einsendebedingungen entsprechen. Fiktive und zweifelhafte Fälle werden nicht berücksichtigt.

Die Jurierung ist in eine individuelle Vorjurierung und eine gemeinsame Hauptjurierung gegliedert. Der Jury-Präsident besitzt kein Stimmrecht.

Teilnahmebedingung

Zugelassen werden alle in der Schweiz konzipierten und entwickelten Kampagnen, die im Jahr 2024 durchgeführt wurden. Bei den internationalen Kampagnen müssen Ergebnisse ausgewiesen werden, welche sich auf den Schweizer Markt beziehen.

Anmeldung

REGISTRIERUNG

Die Registrierung und Kampagneneinreichung erfolgt online.

EINREICHUNG

Die Anmeldung muss ordnungsgemäss ausgefüllt sein und bis zum Anmeldeschluss (23. Januar 2025) eingereicht werden. Folgende Angaben sind für eine sachgemässe Beurteilung durch die Jury relevant:

  • Ausgangslage/Aufgabe
  • Zielgruppen und Kampagnenziele
  • Strategie und Konzept der Vernetzung (Modell)
  • Kreation/Umsetzung
  • quantitative und qualitative Erfolgsausweise sowie Effektivität der gesamten Kampagne
  • Eingesetzte Werbemittel

Die Anlieferung eines Casefilms ist nicht zwingend, aber von Vorteil.

Anmeldegebühren

Die Teilnahmegebühr für den Goldbach Crossmedia Award beträgt CHF 975.00 + 8.1 % MwSt. Darin enthalten sind zwei Tickets für die Best of Swiss Web Award Night im Wert von je CHF 290.00. Die Best of Swiss Web GmbH stellt die Gebühr nach Einreicheschluss in Rechnung. Alle Informationen zu den Teilnahmegebühren sind hier zu finden.

Reichst du als zertifizierte NPO ein?
Goldbach gewährt allen zertifizierten Non-Profit-Organisationen einen Rabatt von CHF 450.00 auf die Einreichungsgebühren (CHF 525.00 statt 975.00). Um vom Rabatt profitieren zu können, muss man über das Gütesiegel der Zewo verfügen und dies im Einreichungstool entsprechend vermerken (“Einreichung als zertifizierte NPO”).

Preisverleihung

Die Gewinner können ihre Auszeichnungen am 3. April 2025 an der Award Night von Best of Swiss Web in THE HALL in Dübendorf persönlich entgegen nehmen.

Termine

Einsendeschluss: 23. Januar 2025
Haupjurierung: 4. März 2025
Preisverleihung: 3. April 2025

Rechtliches

Für die Teilnahme am Wettbewerb sind sämtliche Angaben verbindlich auszufüllen. Sämtliche Kosten für die Realisierung eines eingesandten Projektes sind von der teilnehmenden Partei zu tragen.

Die teilnehmende Partei räumt der Veranstalterin für die Dauer und die Durchführung des Wettbewerbs sämtliche hierfür notwendigen Rechte (Marken-, Urheber-, Design- und sonstige geschützte Immaterialgüterrechte sowie nicht geschützte Rechte) nicht exklusiv, unübertragbar und vergütungsfrei ein.

Die teilnehmende Partei garantiert, dass das eingereichte Projekt frei von Rechten Dritter ist und sie alle allenfalls erforderlichen Rechte Dritter (Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte) erworben hat. Es liegt alleine in der Verantwortung der teilnehmenden Partei, alle allenfalls anzuwendenden Rechtsnormen in der Beschreibung und im Zusammenhang mit seinem Projekt einzuhalten. Sie garantiert weiter, dass alle Angaben und Aussagen im eingereichten Projekt der Wahrheit entsprechen. Die Veranstalterin ist mithin nicht verantwortlich für die technisch, formell und inhaltlich korrekte Wiedergabe oder Erkennbarkeit eines Projektes, insbesondere fallen falsche, unleserliche oder unvollständige Angaben in der Vorstellung der Projekte nicht in den Verantwortungsbereich der Veranstalterin.

Bei Verletzung der Teilnahmebedingungen kann die teilnehmende Partei vom Wettbewerb ausgeschlossen und eine allfällige Auszeichnung von der Veranstalterin zurückgefordert und aberkannt werden. Die teilnehmende Partei nimmt zur Kenntnis, dass die Entscheidungen der Jury verbindlich sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb «Goldbach Crossmedia Award 2025» entstehen und die nicht unter den oben vereinbarten Ausschluss des Rechtsweges fallen, sind die Gerichte in Zürich zuständig. Es ist Schweizer Recht anwendbar.