Bereits zum 17. Mal suchen wir die besten crossmedialen Kampagnen des Jahres, die durch ihre innovative und intelligente Vernetzung sowie medienadäquate Umsetzung am meisten überzeugen. Dabei zählt nicht die Anzahl der vernetzten Medien, sondern ihre möglichst sinnvolle und effektive Verknüpfung.
Die Einreichungsfrist ist bereits abgelaufen!
Die Gewinner werden am 6. September 2021 an der Award Night von Best of Swiss Web in der Samsung Hall in Dübendorf ausgezeichnet.
2005 hat Goldbach den Crossmedia Award ins Leben gerufen, um herausragende crossmedialen Kampagnen auszeichnen zu können sowie die strategische und konzeptionelle Vernetzung der Kommunikation zu fördern.
Seit 2018 wird der Crossmedia Award an der Award Night von «Best of Swiss Web» verliehen.
Neben Gold werden Silber und Bronze vergeben.
Zusätzlich zu den Hauptpreisen wird Goldbach im Jahr 2021 wieder den Publikumspreis vergeben, um so auch dem Publikum die Möglichkeit zu geben, die beste crossmediale Kampagne mitbestimmen zu dürfen.
Mit dem Crossmedia Award werden Kampagnen ausgezeichnet, die durch ihre innovative und intelligente Vernetzung sowie medienadäquate Umsetzung am meisten überzeugen. Bei der Bewertung der eingereichten Arbeiten werden folgende Kriterien angewendet:
Die Jury setzt sich aus Spezialisten aus Kreativ- und Media-Agenturen sowie Werbeauftraggebern zusammen. Die Mitglieder wurden von dem Jurypräsidenten und der Veranstalterin ausgewählt. Die Jury arbeitet unentgeltlich. Die Mitglieder der Jury werden zum späteren Zeitpunkt kommuniziert.
Die Jurierung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Juriert werden alle eingereichten Arbeiten, die innerhalb der Zulassungsfrist publiziert wurden und den Einsendebedingungen entsprechen. Fiktive und zweifelhafte Fälle werden nicht juriert.
Die Jurierung ist in eine individuelle Vorjurierung und eine gemeinsame Hauptjurierung gegliedert. Der Jury-Präsident besitzt kein Stimmrecht.
Zugelassen werden alle Kampagnen, die im 2020 in der Schweiz publiziert wurden.
REGISTRIERUNG
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihre Kampagne ein.
EINREICHUNG
Die Anmeldung muss ordnungsgemäss ausgefüllt sein und zeitgerecht bis zum Anmeldeschluss (15. Februar 2021) eingereicht werden. Folgende Angaben sind für die Jury relevant, um eine Einreichung korrekt beurteilen zu können:
Die Anlieferung eines Casefilms ist nicht zwingend aber von Vorteil.
Die Teilnahmegebühr für den Goldbach Crossmedia Award beträgt CHF 900.- + MwSt. Darin enthalten ist das Anrecht auf zwei kostenlose Tickets für die Best of Swiss Web Award Night. Die Best of Swiss Web GmbH stellt die Gebühr nach Einreicheschluss in Rechnung. Alle Informationen zu den Teilnahmegebühren finden Sie hier.
Die Gewinner können ihre Auszeichnungen am 6. September 2021 an der Award Night von Best of Swiss Web in der Samsung Hall in Dübendorf persönlich entgegen nehmen.
Einsendeschluss: 15. Februar 2021
Haupjurierung: 14. April 2021
Preisverleihung: 6. September 2021
Für die Teilnahme am Wettbewerb sind sämtliche Angaben verbindlich auszufüllen. Sämtliche Kosten für die Realisierung eines eingesandten Projektes sind vom Teilnehmer zu tragen.
Der Teilnehmer räumt der Veranstalterin für die Dauer und die Durchführung des Wettbewerbs sämtliche hierfür notwendigen Rechte (Marken-, Urheber-, Design- und sonstige geschützte Immaterialgüterrechte sowie nicht geschützte Rechte) nicht exklusiv, unübertragbar und vergütungsfrei ein.
Der Teilnehmer garantiert, dass sein Projekt frei von Rechten Dritter ist und er alle allenfalls erforderlichen Rechte Dritter (Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte) erworben hat. Es liegt alleine in der Verantwortung des Teilnehmers, alle allenfalls anzuwendenden Rechtsnormen in der Beschreibung und im Zusammenhang mit seinem Projekt einzuhalten. Er garantiert weiter, dass alle Angaben und Aussagen in seinem Projekt der Wahrheit entsprechen. Die Veranstalterin ist mithin nicht verantwortlich für die technisch, formell und inhaltlich korrekte Wiedergabe oder Erkennbarkeit eines Projektes, insbesondere fallen falsche, unleserliche oder unvollständige Angaben in der Vorstellung der Projekte nicht in den Verantwortungsbereich der Veranstalterin.
Bei Verletzung der Teilnahmebedingungen kann der Teilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen und eine allfällige Auszeichnung von der Veranstalterin zurückgefordert und aberkannt werden. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Entscheidungen der Jury verbindlich sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb «Goldbach Crossmedia Award 2019» entstehen und die nicht unter den oben vereinbarten Ausschluss des Rechtsweges fallen, sind die Gerichte in Zürich zuständig. Es ist Schweizer Recht anwendbar.